Unternehmensmitteilungen

BGH-Urteil zur Marke DISG – persolog überträgt Rechte an Markennamen

Remchingen/Karlsruhe, 25. Januar 2009 Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass die persolog GmbH die Rechte an den Markennamen DISG® und DISG-Training® an die Inscape Publishing, Inc. übertragen muss. Gegenstand des Rechtsstreits waren allein die beiden Markennamen. Modelle, Produkte und Seminarinhalte der persolog GmbH bleiben hiervon…

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